Keine Presbyteriumswahlen an der Marktkirche
Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Wied hat in der vergangenen Woche einen Fehler im Vorschlagsverfahren zur Presbyteriumswahl festgestellt. Danach stand auf der Vorschlagsliste zu den Presbyteriumswahlen der Marktkirche eine Kandidatin, deren Umgemeindung zur Marktkirche zu spät erfolgt ist.
Dadurch wird aus einer ausreichenden Vorschlagsliste eine nicht ausreichende Vorschlagsliste für die Wahlen. Die verbleibenden Kanditatinnen und Kanditaten sind damit ins Presbyterium gewählt. Eine Presbyteriumswahl am 5. Februar ist daher nicht mehr notwendig. Alle Wahlbenachrichtigungen verlieren somit ihre Gültigkeit.
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